Energieausweise für Verkauf, Vermietung und Neubau
Wir erstellen für Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis – ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis, schnell, rechtssicher und nach aktuellem GEG.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
Schnelle Bearbeitung für Ihr Inserat
Gültigkeit 10 Jahre

Deshalb Ihren Energieausweis bei uns
Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben – doch die richtige Ausstellung und Ausweisart entscheidet über Rechtssicherheit und Aufwand.
Rechtssicher inserieren
Mit unserem nach GEG erstellten Energieausweis erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben – Sie vermeiden Bußgelder bis zu 15.000€ und können Ihre Immobilie ohne Risiko anbieten.
Schnelle Bearbeitung
Durch unsere Erfahrung als Energieberater erhalten Sie Ihren Ausweis innerhalb weniger Werktage – Sie können Ihr Inserat schnell schalten und verlieren keine wertvollen Vermarktungstage.
10 Jahre Gültigkeit
Ihr Energieausweis gilt für ein Jahrzehnt – Sie müssen sich bei zukünftigen Vermietungen oder Verkäufen nicht erneut darum kümmern und haben Planungssicherheit.
1. Sie übermitteln uns die Gebäudedaten
Per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular teilen Sie uns die wichtigsten Informationen zu Ihrer Immobilie mit – wir beraten Sie direkt, welche Ausweisart für Sie die richtige ist.
2. Wir erstellen Ihren Energieausweis
Innerhalb weniger Werktage erstellen wir Ihren rechtssicheren Energieausweis nach aktuellem GEG – Sie erhalten ihn per Post oder digital, je nach Wunsch.
3. Sie können Ihre Immobilie inserieren
Mit Ihrem gültigen Energieausweis erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen – Sie schalten Ihr Inserat ohne Risiko und können mit dem Verkauf oder der Vermietung starten.

Was unsere Kunden sagen
Wir sind stolz auf jedes Projekt und danken unseren Kunden für das positive Feedback.
Häufige Fragen zum Energieausweis
Sie sind unsicher, welcher Energieausweis für Sie der richtige ist? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Pflicht, Kosten und Ausstellung.
Gesetzlich vorgeschrieben ist der Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Auch bei Neubauten ist er Pflicht. Ohne gültigen Energieausweis dürfen Sie nicht inserieren und riskieren Bußgelder bis zu 15.000€.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Bei größeren energetischen Sanierungen sollte jedoch ein neuer Ausweis erstellt werden, da sich die Energieeffizienz verändert hat und der alte Ausweis nicht mehr die aktuelle Situation widerspiegelt.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse der baulichen und anlagentechnischen Eigenschaften des Gebäudes. Er berücksichtigt Aspekte wie die Dämmung, Fenster, Heizungsanlage und andere bauliche Merkmale.
Unabhängigkeit von Nutzerverhalten:
Dieser Ausweis gibt den theoretischen Energiebedarf an, der benötigt wird, um das Gebäude zu beheizen und mit Warmwasser zu versorgen. Er ist nicht abhängig vom tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner.
Empfohlen für:
Der Bedarfsausweis ist insbesondere für ältere Gebäude geeignet, die vor 1977 erbaut wurden und noch keine umfassende Modernisierung nach der Wärmeschutzverordnung erfahren haben.
Der Verbrauchsausweis stützt sich auf die tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Diese Daten umfassen den Energieverbrauch, der für Heizung und Warmwasser tatsächlich aufgewendet wurde.
Abhängigkeit von Nutzerverhalten:
Der tatsächliche Energieverbrauch kann stark variieren, je nachdem, wie die Bewohner das Gebäude nutzen und wie streng die Winter waren.
Empfohlen für:
Dieser Ausweis ist oft besser geeignet für neuere oder nach 1977 erbaute Gebäude, die bereits nach modernen Energiestandards gebaut wurden.












